Sexualität im Internet (Moodle-Kurs)
Immer häufiger geraten Kinder und Jugendliche wegen der Verbreitung von Kinderpornografie ins Visier der Ermittler. Oft bekommen SchülerInnen solche Bilder und Videos ungefragt in Whatsapp-Chats geschickt, manchmal sind es Fotos und Videos des gleichaltrigen Freundes oder der Freundin - oder Selfies. Was viele nicht wissen: Schon der Besitz solcher Bilder und Videos ist strafbar. Der Gesetzgeber hat im Jahr 2021 die Gesetze drastisch verschärft: Die Besitzverschaffung, der Besitz und die Verbreitung wird jetzt als Verbrechen eingestuft. Für die Verbreitung von Kinderpornografie sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren vor (früher: drei Monate bis fünf Jahre).
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- Unterrichtsfilmvertrieb (Berlin)
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