Gewaltenteilung; Seperation of powers
In einer Demokratie ist die Staatsgewalt aufgeteilt, um einem Machtmissbrauch durch eine einzelne Person oder Partei vorzubeugen. Dies ist die sogenannte Gewaltenteilung. Was es mit Exekutive (Regierung und öffentliche Verwaltung), Legislative (Gesetzgebung) und Judikative (Rechtsprechung) auf sich hat, wird erklärt.Zusatzmaterial: Sprechertext in Deutsch.
- Anbieter
- explainity (Lüneburg)
- Jahr
- 2014
- Dauer
- 02:14 min sw+f
- Zielgruppe
- A(7-12); Q
- Schlagworte
- Demokratie, Deutsches Grundgesetz, Gesetzgebung, Rechtssprechung, Staat (Land)
Sachgebiete
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