Artikel 17: "Der Petent"
Art 17 Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden. (Quelle: www.gesetze-im-internet.de)
- Anbieter
- SWR (Stuttgart), BR (München), WDR (Köln)
- Jahr
- 2007
- Dauer
- ca. 7 min f
- Zielgruppe
- A(9-13); Q
- Schlagworte
- Demokratie, Deutsches Grundgesetz, Grundrecht, Kurzspielfilm, Petition, Schulfernsehen
Sachgebiete
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