Mahnbescheid
Bekommt ein Kunde ordnungsgemäß eine Ware, ohne sie zu bezahlen, kann der Verkäufer ein Mahnverfahren anstrengen. Dies kommt zunächst ohne Gericht und Richter aus. Wenn Erinnerungen an die Zahlung nicht fruchten, stellt der Verkäufer einen Antrag auf ein Mahnverfahren beim zuständigen Mahngericht. Der Film zeigt, wie das funktioniert. Wer einen Mahnbescheid erhält, sollte sich zunächst von der Richtigkeit der Forderung überzeugen. Wurde sie zurecht ausgesprochen, sollte man schnellstmöglich bezahlen, sonst kann es zur Zwangsvollstreckung kommen. Die Pfändung von Wertgegenständen kann nur durch Zahlung verhindert werden. Erfolgt in der Widerspruchsfrist von zwei Wochen keine Reaktion, gilt dies als Zustimmung. Widerspricht der Kunde dem Mahnbescheid, kann der Schuldner einen Zivilprozess anstrengen.
- Anbieter
- JPP Medien (Köln)
- Jahr
- 2014
- Dauer
- ca. 6 min f
- Zielgruppe
- A(7-10)
- Schlagworte
- Mahnverfahren, Schulden
Sachgebiete
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