Römische Verträge
Rom am 25. März 1957. Die Römischen Verträge werden von der Bundesrepublik Deutschland, Belgien, Frankreich, Italien, Luxemburg und den Niederlanden unterzeichnet. Deutschland wird unter anderen von Bundeskanzler Adenauer und Walter Hallstein - Staatssekretär im Auswärtigen Amt - vertreten. Die Vereinbarungen beinhalten den EWG-Vertrag, mit dem die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft errichtet wurde, den EURATOM-Vertrag und das Abkommen über die gemeinsamen Organe für die Europäischen Gemeinschaften. Die Verträge treten am 1. Januar 1958 in Kraft. Die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft soll den sozialen und wirtschaftlichen Fortschritt sichern, die Lebensbedingungen verbessern und Schranken abbauen. Der freie Personen-, Dienstleistungs- und Kapital- und Warenverkehr stehen mit im Zentrum. Die Annäherung der Wirtschaftspolitik soll innerhalb von 12 Jahren geschehen. Symbolisch werden Grenzen geöffnet und Zollschranken fallen!
- Anbieter
- Chronos-Media GmbH
- Jahr
- 2009
- Dauer
- 1:44 min
- Schlagworte
- E.U., Wirtschaft. Wirtschaftsabkommen, Marktwirtschaft, Europäische Union, Europa, Deutschland, Belgien, Frankreich, Italien, Luxemburg, Niederlande, Konrad Adenauer, Bundesrepublik, Histoclips
Sachgebiete
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