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Der Nürnberger Prozess: Die Rechtsanwälte

Cover: Der Nürnberger Prozess: Die Rechtsanwälte

Für ihr starkes Engagement bei der Verteidigung ihrer Mandanten sind die Anwälte häufig Ziel öffentlicher Kritik gewesen. Der Vorsitzende Richter gibt für die Anwälte eine Ehrenerklärung ab: "Bevor der Gerichtshof dies tut, wünscht er, seine Anerkennung auszudrücken für die Art und Weise, in welcher die Vertreter der Anklage und der Verteidigung ihre Pflichten erfüllt haben. Dem Gerichtshof ist mitgeteilt worden, die Verteidiger hätten Briefe von Deutschen erhalten, die ihr Verhalten als Anwälte in ungehöriger Weise kritisieren. Der Gerichtshof wird die Verteidiger - soweit als dies erforderlich sein sollte - schützen, solange der Gerichtshof tagt. Und er zweifelt nicht, dass der Kontrollrat sie später gegen solche Angriffe in Schutz nehmen wird. Der Gerichtshof ist der Ansicht, dass die Verteidiger eine wichtige, öffentliche Pflicht in Übereinstimmung mit den hohen Traditionen des Juristenberufes erfüllt haben - und der Gerichtshof dankt ihnen für ihre Unterstützung". Die Plädoyers der Anwälte beginnen am 3. Juli. Das Grundsatz-Plädoyer hält Professor Jahrreiß, das viel Beachtung findet und diskutiert wird. Genauso wie die von zwei weiteren Professoren, Exner und Kraus, drei Rechtsgelehrte der Universitäten von München, Köln und Göttingen. Viel Aufsehen findet auch die Verteidigung für Heß und Frank von Anwalt Seidl und die Verteidigung für Schacht von Dr. Dix sowie das Plädoyer von Korvettenkapitän Kranzbühler für Großadmiral Dönitz. Dr. Kubuschok verteidigt von Papen und das Reichskabinett. Mit der Anklageschrift hatten die Angeklagten eine Liste von Namen von Anwälten aus ganz Deutschland erhalten. Sie durften ihre Verteidiger auswählen. Bei ihrem ersten Zusammentreffen wählten sie Dr. Dix zu ihrem Sprecher und erhoben schriftlich Portest gegen die Zuständigkeit des Gerichts und baten um ein Gutachten und amerikanische Ratgeber, da sie mit der angloamerikanischen Prozessordnung nicht vertraut waren. Alle 21 Angeklagten und ihre Verteidiger hatten am 18. Oktober die 49 Seiten lange Anklageschrift mit den drei Anlagen A, B, C erhalten, deren Inhalt sich auf vier Punkte bezog. Punkt 1: Gemeinsamer Plan oder Verschwörung. Punkt 2: Verbrechen gegen den Frieden. Punkt 3: Kriegsverbrechen. Punkt 4: Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Anhang A: Feststellung der Verantwortlichkeit von Einzelpersonen. Anhang B: Feststellung der Kriminalität von Gruppen und Organisationen. Anhang C: Verletzung 26 internationaler Verträge.

Anbieter
Chronos-Media GmbH
Jahr
2010
Dauer
3:22 min
Schlagworte
Nürnberg, Nürnberger Prozess, Arthur Seyß-Inquart, Rudolf Heß, Franz von Papen, Robert Ley, Hjalmar Schacht, Wilhelm Keitel, Erich Raeder, Joachim von Ribbentrop, Ernst Kaltenbrunner, Alfred Jodl, Albert Speer, Karl Dönitz, Walther Funk, Hans Frank, Alfred Seidl, Alfred Rosenberg, Konstantin von Neurath, Fritz Sauckel, Julius Streicher, Nationalsozialismus, Kriegsverbrecher, Hauptkriegsverbrecher, Tribunal, Entnazifizierung, Nachkriegszeit, Kriegsende, NSDAP, NS-Zeit, Hitler, Hitlers Helfer, Hauptkriegsverbrecherprozess, Drittes Reich, Nazis, Gestapo, Histoclips

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