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Grundrechte in der Bundesrepublik Deutschland

Cover: Grundrechte in der Bundesrepublik Deutschland

Kapitel: Menschen- und Bürgerrechte (5:36 min) In der BRD sind die Menschenrechte im Grundgesetz Artikel 1-19 abgesichert. Grundrechte sollen den Bürger vor dem Staat schützen. Das Bundesverfassungsgericht schützt diese Grundrechte. Leben, Freiheit und körperliche Unversehrtheit sind die wichtigsten Grundrechte. Freiheitsrechte (5:19 min) Freiheitsrechte erhalten dem Bürger im Verhältnis zum Staat soviel Freiraum als möglich. Dazu gehören, die Meinungs- und Pressefreiheit. Dieses Recht gilt nicht wenn zu Gewalt aufgefordert wird, andere Menschen beleidigt werden oder wenn verfassungsfeindliche Inhalte verbreitet werden. Religionsfreiheit, Versammlungsfreiheit, freie Berufs- und Wohnortwahl gehören zu den Freiheitsrechten. Gleichheitsrechte (2:53 min) Diese Rechte sollen dem Einzelnen garantieren, dass er bei gleichem Sachverhalt nicht besser oder schlechter als andere behandelt wird. Diskriminierung und Ausgrenzung sollen unterbunden werden. Am Beispiel des Steuerrechts wird gezeigt wie schwierig es ist Gleichheit herzustellen. Verfahrensrechte (2:52 min) Im Verlauf der Strafverfolgung oder eines Verfahrens stehen jedem Bürger bestimmte Rechte zur Verfügung. An einem Beispiel werden die Verfahrensrechte erklärt. Institutionelle Garantien (3:31 min) Am Beispiel der "Unverletzlichkeit der Wohnung" soll gezeigt werden, was mit "Institutionellen Garantien" gemeint ist und welche Bedeutung diese haben.

Anbieter
didactmedia (Konstanz)
Jahr
2002
Dauer
ca. 10 min f
Zielgruppe
A(9-10)
Schlagworte
Demokratie, Deutsches Grundgesetz, Grundrecht, Menschenrechte, Recht

Sachgebiete

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